Wiedereinführung des WG-Kennzeichens

Nach Entschluss des Kreistags Bodensee werden Altkennzeichen auch im Landkreis Ravensburg kommen

Der CDU-Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Wangen/Illertal, Raimund Haser, der auch Mitglied im Ravensburger Kreistag ist, geht davon aus, dass es über kurz oder lang im Landkreis Ravensburg wieder Altkennzeichen geben wird. „Es ist denen, die gerne wieder ein TT oder ein WG an ihrem Traktor, ihrem Oldtimer oder auch an ihrem aktuellen Auto haben wollen, nicht zu vermitteln, warum es bei uns etwas nicht geben darf, was in über 300 Landkreisen in Deutschland bereits gang und gäbe ist“, so Haser.

„Bislang haben die Landkreise im Süden in dieser Frage zusammengehalten. Wenn es im Bodenseekreis nun wieder ÜB für Überlingen und TT für Tettnang gibt, fehlen doch im Landkreis Ravensburg die Argumente, der großen Zahl der Befürworter für eine flexiblere Handhabung der Kennzeichen diesen Wunsch zu erfüllen. Ich wünsche mir deshalb eine entkrampfte Debatte, die nicht von Gräben und alten Zeiten spricht, sondern die den äußerst nachvollziehbaren und begrüßenswerten Wunsch nach Identität und Heimat in einer globalisierten Welt in die Mitte stellt. Nach Rücksprache mit der Kreistagsfraktion weiß ich, dass jeder meiner Kollegen eine sich anbahnende Entscheidung im Kreistag nach bestem Gewissen und Gewissen fällen wird. Ich respektiere jede Haltung dazu,“ erläutert der Abgeordnete.
„Unser Votum muss und wird nicht einheitlich sein. Ich habe mich aber entschieden, für die Einführung der Altkennzeichen zu stimmen. Unser Landkreis Ravensburg ist für mich Einheit in Vielfalt. Wir sollten diese Debatte dazu nutzen, um genau das nach außen zu tragen.“

 

Zur Info: Der Bundesrat hat im Jahr 2012 die rechtlichen Voraussetzungen zur Wiedereinführung auslaufender Unterscheidungszeichen für einen Verwaltungsbezirk geschaffen. Unterscheidungszeichen werden auf Antrag der Länder vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) festgelegt oder aufgehoben. Das Land Baden-Württemberg kann wiederum nur nach einer Interessensbekundung des Landkreises einen entsprechenden Antrag beim BMVI stellen.

 

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