Raimund Haser (CDU) und Petra Krebs (Grüne): „Kulturdenkmale und historische Bauten erhalten unsere Geschichte und Erinnerungen“

In der zweiten Tranche der Denkmalbauförderung erhält die Stadt Isny im Allgäu 111.980 Euro für die statische Instandsetzung und Restaurierung der Friedhofskapelle St. Josef. „Historische Gebäude prägen das Stadtbild und sind Sinnbild unserer Kultur. Mit der Förderung stellen wir sicher, dass auch zukünftige Generationen Denkmäler vor Ort hautnah erleben können. Wir freuen uns, dass das Land durch die Denkmalförderung dazu beiträgt, dass historische Gebäude, wie auch die Friedhofskapelle St. Josef in Isny erhalten werden können.“, so die Landtagsabgeordneten Raimund Haser (CDU) und Petra Krebs (Grüne).

Die Finanzierung des Denkmalförderprogramms erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt dabei aus den Erlösen der staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Im Rahmen der zweiten Tranche hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg für den Erhalt von 75 Kulturdenkmalen weitere 6,3 Millionen Euro freigegeben. Dabei entfallen 30 Bewilligungen auf Vorhaben privater Eigentümerinnen und Eigentümer, 29 auf solche von Kirchen und 16 auf Vorhaben von Kommunen.

Hinweis:

Als eines von nur wenigen Bundesländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de

 

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