Schrittweise Öffnung von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben für Tourismus im Land

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: Stufenweise Öffnung wichtig, um erneute Anstiege der Infektionszahlen interpretieren  zu können

Tourismusminister Guido Wolf: Für Betriebe ist von hoher Bedeutung, dass sie sich auf konkreten Termin einstellen können

Nach dem gestrigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, die Entscheidung über die Öffnung von Gastronomie und Beherbergungsstätten für den Tourismus den Ländern zu überlassen, hat sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute (7. Mai) in Stuttgart mit dem zuständigen Minister Guido Wolf dazu verständigt. „Der Landesregierung ist es weiterhin wichtig, in Stufen vorzugehen, um bei einer erneuten Zunahme der Infektionszahlen bestmöglich zuordnen zu können. Zunächst erhalten die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai 2020 die Möglichkeit, wieder schrittweise öffnen zu können“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Campingplätze dürfen für touristische Übernachtungen im Caravan, im Reisemobil oder in festen Mietunterkünften sowie für das Dauercamping geöffnet werden, sofern sie eine autarke Versorgung sicherstellen. Die Sanitärbereiche der entsprechenden Anlagen bleiben zunächst geschlossen. Gleiches gilt für Wohnmobilstellplätze.

Ab 29. Mai werden in einem weiteren Schritt die sonstigen Beherbergungsbetriebe wie insbesondere Hotels sowie Freizeitparks ihren Betrieb wiederaufnehmen können.

Für die Gaststätten gelten strenge Auflagen, die insbesondere die Einschränkung von Öffnungszeiten, Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, Begrenzung von Gästezahlen, Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht) umfassen.

„Für die Betriebe ist von hoher Bedeutung, dass sie sich auf einen konkreten Termin einstellen können. Denn vor Öffnungen braucht es Vorlauf für Einkauf und Planung. Diese Perspektive gibt es jetzt für den 18. Mai für die gesamte Gastronomie. Am 29. Mai ist dann in einem zweiten Schritt der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels und weiteren Beherbergungsbetrieben sowie Freizeitparks für den Tourismus gekommen“, sagte Tourismusminister Guido Wolf.

Für die Öffnung von Beherbergungsbetrieben gelten ebenso strenge Auflagen, die zunächst insbesondere keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels und Campingplätzen - insbesondere Wellness, Schwimmbad – vorschreiben sowie ein verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie und eine Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.

Das Tourismusministerium werde zusammen mit dem Wirtschaftsministerium ein Konzept für die weiteren Schritte in Bezug auf die Gastronomie, die Hotellerie und den Tourismus erarbeiten, erklärte Kretschmann. „Sämtliche Schritte stehen selbstverständlich unter dem Vorbehalt der möglichen und zu beobachtenden Entwicklung der Infektionszahlen. Das ist mir sehr wichtig. Und ich möchte auch unterstreichen, dass die weiteren Öffnungsschritte nur funktionieren und Bestand haben können, wenn wir uns alle weiterhin genauso verantwortungsvoll, umsichtig und vorsichtig verhalten wie in den letzten Wochen.“

Kretschmann und Wolf bedankten sich bei allen Betrieben der schwer getroffenen Tourismusbranche und würdigten ihren Beitrag für die Reduktion der Infektionszahlen der vergangenen Wochen: „Die Branche hat viel aushalten müssen, wir sind dankbar für das Verständnis und die Kooperation. Wir können jetzt vorsichtig den Blick wieder nach vorne lenken.“

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