Corona-Soforthilfen für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige sind auf dem Weg

„Nachdem die Verordnungen der letzten Woche und vom Wochenende die Geschäfte insbesondere kleiner Unternehmen im Einzelhandel, in der Dienstleistung und in der Gastronomie fast gänzlich zum Erliegen gebracht haben, greift die Landesregierung nun Klein-Unternehmen und Solo-Selbstständigen mit bis zu 30.000 Euro unter die Arme“, erklären die Landtagsabgeordneten Petra Krebs (Grüne) und Raimund Haser (CDU). Das Kabinett habe die Hilfe am Sonntagabend frei gegeben, das Liquiditätsprogramm des Landes starte am Mittwoch. Beantragt werden kann das Geld über die IHK oder die Handwerkskammer, ausgezahlt wird es über die L-Bank.

„Gerade in unserer kleinstrukturierten Wirtschaft im Allgäu und in Oberschwaben ist es wichtig, mit diesem Soforthilfeprogramm und anderen Maßnahmen die Liquidität zu sichern“, so Petra Krebs. „Vom Friseur bis zum Eisenwarenladen, vom Modegeschäft bis zum Buchladen – gerade diejenigen, die mit viel Herz und Charme unsere Innenstädte beleben und aus dem Leben einer Stadt nicht wegzudenken sind, brauchen jetzt unsere Hilfe“, ergänzt Haser.

Mit dem Geld solle den Solo-Selbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe eine finanzielle Soforthilfe gewährt werden, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffenen sind. „Um Konjunkturprogramme und um eine substantielle Ertragssteigerung, zum Beispiel in der Gastronomie, wird es im Laufe des Jahres gehen müssen. Zunächst wollen wir erst einmal die wirtschaftliche Existenz der Betriebe sichern und Liquiditätsengpässe kompensieren“, so die beiden Abgeordneten im Wahlkreis Wangen-Illertal.

Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen laut Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut einmalig bis zu 9.000 Euro erhalten können, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es maximal 15.000 Euro, Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sollen bis zu 30.000 Euro bekommen können. Voraussetzung sei aber, dass es sich tatsächlich durch eine Corona-bedingte Schieflage handelt.

Der jetzt vorliegende Programmentwurf für einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss soll der Liquiditätsüberbrückung zunächst für drei Monate dienen. „Über alles andere muss man zu einem späteren Zeitpunkt reden“, so die Abgeordneten abschließend.

Weitere allgemeine Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus-27/

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