Ab 8. Februar: Impfstart für Apothekerinnen und Apotheker

Ab dem kommenden Dienstag, 8. Februar können sich Impfwillige im Land nun auch von Apothekerinnen und Apothekern gegen Covid-19 impfen lassen. Die Impfungen in Apotheken ergänzen die bereits bestehenden Impfangebote in Arztpraxen, in regionalen Impfstützpunkten und durch Mobile Impfteams. Sie sind ein zusätzliches niedrigschwelliges und flächendeckendes Angebot, das die Impfkampagne des Landes unterstützt. Weitere Berufsgruppen wie Zahnärzte und Tierärzte werden zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

„Impfen ist unser Weg aus der Pandemie – und für diese Impfungen brauchen wir langfristig eine tragfähige Versorgung. Das Land freut sich daher sehr, dass der Bund es jetzt weiteren Berufsgruppen ermöglicht, Corona-Schutzimpfungen durchzuführen“, so Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am Sonntag (6. Februar) in Stuttgart.

„Das Engagement aller Beteiligten zur Umsetzung der Corona-Schutzimpfung in Baden-Württemberg ist immens. Allein im Dezember hat die niedergelassene Ärzteschaft bis zu 750.000 Impfungen pro Woche im Land durchgeführt. Auch die durch das Land finanzierten bürgernahen Impfeinheiten leisten weiterhin ihren wertvollen Beitrag“, so Lucha.

Vor diesem Hintergrund sei es umso wichtiger, die zahlreichen Impfangebote auch in Anspruch zu nehmen, sagte der Minister abschließend: „Ich fordere jeden einzelnen noch nicht geimpften Erwachsenen auf, sich dieser Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu stellen und sich jetzt schnell impfen zu lassen. Es gibt ausreichend Impfstoff und freie Termine. Daher bitte ich Sie: Lassen Sie sich impfen und boostern.“

Novavax – insbesondere für Menschen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind

Der Bund erwartet in der 8. Kalenderwoche, also in der Woche ab dem 21. Februar, die erste Lieferung des Impfstoffes der Firma Novavax. Ab Ende Februar erhält das Land vom Bund über mehrere Wochen hinweg insgesamt rund 500.000 Dosen dieses Impfstoffs. Der Impfstoff wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen über die Stadt- und Landkreise bedarfsgerecht an entsprechende Akteure wie die niedergelassene Ärzteschaft oder Krankenhäuser verteilt. Aber vor allem auch in den durch das Land finanzierten Impfstützpunkten in den Stadt- und Landkreise wird es Termine mit Novavax geben. Da zunächst nicht alle Personen, die mit diesem Impfstoff geimpft werden möchten gleichzeitig einen Termin bekommen können, werden zunächst vorrangig Personen mit Novavax geimpft werden, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen.

Aber auch die mRNA Impfstoffe stehen weiterhin in ausreichender Zahl zur Verfügung – und sie sind sicher und schützen.

Informationen zu Apotheken, die Corona-Schutzimpfungen anbieten, finden Sie auf www.lak-bw.de sowie auf www.dranbleiben-bw.de.

Kampagne #dranbleibenben

Seit ihrem offiziellen Start im Juli 2021 ist es Ziel der Informations- und Aufklärungskampagne #dranbleibenBW, alle gesellschaftlichen Gruppen passgenau und zielgruppengerecht über die Impfung aufzuklären, falsche Gerüchte durch Fakten zu widerlegen, Fragen zu beantworten und niedrigschwellige Möglichkeiten für eine Impfung zu schaffen. Hierbei werden relevante Akteurinnen und Akteure aus verschiedenen Bereichen wie z. B. dem Profisport oder aus Religionsgemeinschaften, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger identifizieren können, gezielt in die Impfkampagne einbezogen.

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