Antrag: Freiflächenphotovoltaik in der Wasserschutzgebietszone II

Antrag

des Abg. Raimund Haser u. a. CDU

 

Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen

zu berichten,


1. welche Potenziale die Landesregierung in der Freiflächenphotovoltaik sieht;

2. welche Gebietskulissen dafür grundsätzlich zur Verfügung stehen;

3. ob die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen in Wasserschutzgebieten gestattet sind und falls nicht, wie die Landesregierung diese Entscheidung begründet;

4. welche flächen- und leistungsbezogenen Potenziale die Landesregierung im Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Wasserschutzgebieten der Zone II (WSG II) sieht;

5. inwieweit sich Synergieeffekte durch ausbleibende Düngung und potentiell niedrigerem Schadstoffeintrag ergeben können;

6. welche positiven Auswirkungen die PV-Anlagen auf die Biodiversität und gefährdete Arten durch die Diversifizierung der abiotischen Faktoren in Form von Beschattung haben;

7. inwieweit die Landesregierung in der Bebauung der Fläche mit PhotovoltaikFreianlagen potentielle Gefahren sieht;

8. inwiefern Photovoltaikanlagen einen potentiell negativen Einfluss auf das Grundwasser haben;

9. in welchem Ausmaß der Ausbau der Freiflächenphotovoltaik zur Bodenverdichtung beiträgt bzw. die Versickerung einschränken könnte.


6.4.2022


Haser, Hailfinger, Dr. Pfau-Weller, Vogt, Dr. Schütte, Schuler CDU

 


Begründung


Flächen der Wasserschutzgebietszone II dienen dem Schutz des Grundwasserkörpers und sollen daher allenfalls extensiv bewirtschaftet werden. Eine Möglichkeit der Doppelnutzung bietet unter anderem die Freiflächen-Photovoltaik zur regenerativen Energieerzeugung. Potenziale sowie mögliche Bedenken sollen erfragt werden.

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