Meldung der Fraktion

Die Finanzierung der Freien Schulen war über viele Jahre ein ungelöstes Problem. Die CDU-Fraktion und die Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann haben innerhalb eines Jahres eine für alle Seiten wegweisende und zufriedenstellende Lösung gefunden und einen soliden rechtlichen Rahmen definiert. Wir sehen die Schulen in freier Trägerschaft als Partner des Landes, mit denen wir vertrauensvoll Lösungen erarbeiten.

Die Kopfsatzzuschüsse werden für alle Schulen in freier Trägerschaft von derzeit 78,1% auf 80% der Kosten eines Schülers an einer öffentlichen Schule erhöht. Der Kostendeckungsgrad von 80% wird erstmals gesetzlich verankert. Die freien Träger erhalten damit eine langfristige Planungssicherheit. Die Zuschusserhöhung sichert die finanzielle Ausstattung der Freien Schulen verlässlich auf hohem Niveau ab.

Hinzu kommen Ausgleichszahlungen für nicht erhobenes Schulgeld an allenweiterführenden, allgemeinbildenden Privatschulen. Verzichten diese Freien Schulen ganz oder teilweise auf ein Entgelt für Unterricht und Lernmittel, erhalten sie auf Antrag einen Ausgleich für das nicht erhobene Schulgeld in Höhe von weiteren 10% nach Bruttokostenmodell. Die Gesamtförderung beträgt damit bis zu 90% der Kosten eines Schülers an öffentlichen Schulen (80% Kopfsatzzuschuss + 10% Schulgeldausgleich).

Mit der Eigenleistung i.H.v. 10% können die Freien Schulen einerseits ihre Eigenständigkeit betonen und stehen andererseits in der Pflicht, eigene Leistungen zu erbringen. Die CDU-Landtagsfraktion versteht die Freien Schulen als wertvolle Einrichtungen, die unsere Bildungslandschaft in vielfältiger Weise ergänzen und Impulse für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Schulwesens geben. Die vielfältigen Angebote der Freien Schulen stellen für über 120.000 Schülerinnen und Schüler in BW ein passgenaues Angebot dar. Im Jahr 2017 fördert das Land BW alle Schulen in freier Trägerschaft mit insgesamt 885,7 Mio. Euro. Die CDU-Fraktion bekennt sich zu einem Schulsystem, welches Eltern und Schülern eine echte Wahlfreiheit aus einem attraktiven Bildungsangebot ermöglicht. 

Die Kombination von dauerhafter Zuschusserhöhung und Schulgeldausgleich fördert die Vielfalt schulischer Bildungsangebote in Baden-Württemberg. Eine Freie Schule als Ersatz für eine öffentliche Schule soll allen Schülern unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern offenstehen. Das Wahlrecht der Eltern zwischen öffentlichen und privaten Schulträgern ist verfassungsrechtlich geschützt. Für den Ausgleich von nicht erhobenem Schulgeld gewährt das Land BW künftig eine jährliche Förderung von 50 Mio. Euro. Für die Erhöhung der Grundförderung stellt das Land weitere 15 Mio. Euro bereit. Die mittelfristige Finanzplanung sieht mit Blick auf allgemeine Kostensteigerungen eine Dynamisierung dieser Fördermittel vor.

Das novellierte Privatschulgesetz genügt dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs BW vom 06.07.2015, das eine wirksame und regelmäßige Kontrolle der Einhaltung des Sonderungsverbotes verlangt. Die Studie des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) resümiert auf Seite 57: „Demgegenüber zeigt der nun vorliegende Entwurf des Kultusministeriums in Baden-Württemberg – trotz kritischer Punkte – deutlich auf, wie eine sinnvolle und effektive Regulierung auch im Hinblick auf das Sonderungsverbot des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG aussehen kann.“

Auch für die im Sozialministerium ressortierenden Privatschulen für Physiotherapie und Logopädie muss eine verlässliche, den spezifischen Kostenstrukturen angemessene finanzielle Förderung gegeben sein. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der gesundheits- sowie sozialpolitischen Herausforderungen ist dies der CDU-Fraktion ein wichtiges Anliegen. Es besteht ein sehr großes Interesse an den Absolventen dieser Fachschulen.

Das auf den 10.03.2016 datierende, vom Sozialministerium in Auftrag gegebene Gutachten des IAT Gelsenkirchen legt eine strukturelle Anhebung der Kopfsätze für die Schulen für Gesundheitsfachberufe nahe. Das Gutachten beziffert die Jahreskosten für einen Ausbildungsplatz im Jahr 2015 auf mindestens 9.243 Euro für die Physiotherapie und auf mindestens 11.842 Euro für die Logopädie. Demgegenüber lag der Kopfsatz im Jahr 2015 infolge der Klassifizierung der Schulen als „Berufskolleg übrige“ bei 5.317 Euro. Der Verband für Physiotherapie verweist in seiner Stellungnahme auf 3.740 Schüler im Schuljahr 2015/16.

Die CDU versteht sich als verlässlicher und fairer Partner der Freien Schulen. Die CDU-Landtagsfraktion stand und steht zu einer erforderlichen Erhöhung der Kopfsätze und befürwortete in der heutigen Plenardebatte den Entschließungsantrag, die „Einführung eigener Kopfsätze für Physiotheraphieschulen unter Berücksichtigung vorliegender Gutachten, insbesondere im Hinblick auf die Systematik der Förderung verschiedener Schultypen im Rahmen des Privatschulgesetzes umfassend zu prüfen und dem Landtag über das Ergebnis der Prüfung zu berichten … [sowie] auch gegebenenfalls entstehende finanzielle Auswirkungen darzustellen.“ Das Sozialministerium muss in dieser Frage qua Ressortzuständigkeit aktiv werden und qualifizierte Vorschläge unterbreiten.

Karl-Wilhelm Röhm

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